Zwangsvollstreckung

In der Kanzlei wurde früher eine umfassende Beitreibungs- und Vollstreckungsabteilung geführt. Mit dem hieraus erworbenen Know-How, insbesonders zur Pfändung in Forderungen, Beteiligungen und zur Vollstreckung in Immobilien steht RA Schwarzfischer für spezielle Einzelfälle weiterhin zu Verfügung.

Aus titulierten Forderungen kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die Praxis zeigt, dass unternehmerisch tätige Schuldner sich wirtschaftlich dann wieder „erholen“ und Aktivitäten entwickeln, wenn über die Jahre der Druck der Gläubiger nachgelassen hat oder zum Ruhen gekommen ist. Diese Aktivitäten werden dann gerne über unübersichtliche Strukturen oder Strohmänner geführt. So manche überraschende Pfändung in Netzwerke, Treuhandverhältnisse, kaschierte Beteiligungen, Immobilien oder in familien- und erbrechtliche Ansprüche hat schon zu nicht mehr erwarteten und erfreulichen Ergebnissen geführt.

Vor Aufnahme einer solchen Angelegenheit muss eine wirtschaftliche Abwägung zwischen Kostenaufwand, (z.B. Kosten der Recherche) und möglichem Ertrag erfolgen. Sprechen Sie RA Schwarzfischer gerne für eine Einschätzung an. RA Schwarzfischer steht auch Kollegen, die solche Angelegenheiten auslagern wollen zu Verfügung.