Wirtschaftsrecht

RA Schwarzfischer - Wirtschaftsrecht

In wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten versteht sich RA Schwarzfischer als Generalist. Aufgrund seiner Erfahrung und Übersicht ist er erster Ansprechpartner zu nahezu allen in mittelständischen Unternehmen aufkommenden rechtlichen Fragestellungen.

Diese aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Datenschutz, Vertragsmanagement, Forderungsbeitreibung, Entwicklung und Vermarktung technischer und nichttechnischer Schutzrechte, (z.B. Gebrauchsmuster, Patente, Marken), aus Sachverhalten nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Soweit eine Fallgestaltung die Bearbeitung durch hochspezialisierte Kollegen erfordert, stellt RA Schwarzfischer sein Netzwerk zu Verfügung und vermittelt an geeignete Kanzleien. Auf Wunsch koordiniert RA Schwarzfischer die weitere Abwicklung.