Portraitfoto Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer

Rechtsanwalt
Herbert Schwarzfischer

Vita:

  • 2008 Zulassung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • 1989 Gründung der Kanzlei Schwarzfischer
  • 1986 - 1989 Freier Mitarbeiter in Regensburger Kanzlei
  • 1986 Anwaltszulassung
  • 1982 -1985 Referendariat
  • 1975 – 1981 Studium Universität Regensburg
  • 1975 Abitur Albrecht-Altdorfer Gymnasium Regensburg
  • Jahrgang 1956

Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg, Hochschule für angewandte Wissenschaften
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein

Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Honorar

Ich biete zu allen Themen eine Erstberatung zu überschaubaren Kosten an und orientiere mich dabei an der Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Abrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit erfolgt nach Zeitaufwand oder gegebenenfalls mit einer Pauschale, die gerichtliche Vertretung erfolgt grundsätzlich nach den Regelungen des RVG.

Transparenz in den Kosten ist mein Anliegen. Der Auftraggeber erhält vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Einleitung von Maßnahmen grundsätzlich eine verbindliche Einschätzung über die anfallenden Kosten und Kostenrisiken.