Urhebervertragsrecht

RA Schwarzfischer - Vertragsrecht

In jahrzehntelanger Praxis ist umfassendes Know-How zur Vertretung und Vertragsgestaltung zu allen Bereichen des kreativen und künstlerischen Schaffens entstanden. RA Schwarzfischer berät und vertritt Kreative und Verwerter aller Genres, Künstler, Autoren, Verlage, Filmproduzenten, Softwareentwickler und mittelständische Medienunternehmen bei der Klärung von Rechtsinhaberschaften, dem Abschluss von Lizenz-, Produktions- und Kooperationsverträgen sowie bei der Verteidigung ihrer Rechte gegenüber Verletzern bzw. Plagiatoren.

Von der Kanzlei beraten werden Autoren- und Verlagsverträge, Lizenzverträge betreffend Designs, Marken und Patente, Verträge betreffend fotografische Leistungen, Verträge über Entwicklung und Lizensierung von Software, Verträge aus dem Bereich des Entertainments wie beispielsweise Darsteller- und Regieverträge, Verfilmungsverträge, Verträge betreffend Entwicklung und Auswertung von Computerspielen, TV-Mitwirkendenverträge sowie Arbeits- Dienstleistungs- und Werkverträge hierzu.

Aus der Erfahrung ist besonderes Augenmerk zu legen auf einen fairen Interessenausgleich im Sinne des Auftraggebers, auf die Absicherung bzw. Begrenzung seiner wirtschaftlichen Risiken sowie auf die Gestaltung von Anpassungs- und Öffnungsklauseln für den Fall der Veränderung der vertraglichen Grundlagen oder sonstiger Rahmenbedingungen.

Bei Differenzen mit dem Vertragspartner, bei Vertragsverletzungen oder im Fall einer Schutzrechtsverletzung bzw. Urheberrechtsverletzung oder im Fall der Anpassung von Verträgen beispielsweise auf die angemessene Urhebervergütung ist soweit zweckdienlich zunächst eine wirtschaftliche Lösung im Sinne des Auftraggebers zu suchen. Ist das nicht möglich, übernimmt RA Schwarzfischer für seine Auftraggeber die konsequente gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche.